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   VG Meiningen, 16.10.1996 - 3 P 50015/95.Me   

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VG Meiningen, 16.10.1996 - 3 P 50015/95.Me (https://dejure.org/1996,38701)
VG Meiningen, Entscheidung vom 16.10.1996 - 3 P 50015/95.Me (https://dejure.org/1996,38701)
VG Meiningen, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 3 P 50015/95.Me (https://dejure.org/1996,38701)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08

    Mitbestimmung bei Einstellung

    Die Einstellung und die Ausschreibung sind zwar zwei verschiedene Vorgänge, die auch zwei verschiedene Mitbestimmungstatbestände berühren können (etwa § 75 Abs. 1 Nr. 1 einerseits und § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG andererseits), gleichwohl kann nach der Rechtsprechung eine gesetzwidrig ohne erforderliche Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung gegenüber einer beabsichtigten Einstellung als Zustimmungsverweigerungsgrund geltend gemacht werden, weil dadurch auch die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O. juris Rdnr. 36; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Oktober 1996 - 3 P 50015/95.ME - juris Rdnr. 22).

    Zwar bezieht sich die vom Verwaltungsgericht (vgl. juris Rdnr. 33) in diesem Zusammenhang beiläufig angeführte Vorschrift des § 77 Abs. 2 Nr. 2 HPVG zur Mitbestimmung über "Grundsätze des Verfahrens bei Stellenausschreibungen" nur auf die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nicht aber auf die hier fraglichen Ausschreibungsverfahren im Einzelfall, so dass sich der Antragsteller hier mangels eines solchen hessischen Mitbestimmungstatbestandes nicht darauf berufen könnte, eine Ausschreibung sei gesetzwidrig ohne seine Zustimmung unterblieben bzw. eingeschränkt worden (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 2. März 2005 - 17 P 04.2591 - juris Rdnr. 24; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Oktober 1996 a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2008 - 23 K 3795/07

    Personalrat kann sich im Zustimmungsverfahren auf Verfahrensregelungen zu

    Im Hinblick darauf kann der Antragsteller in Ausübung seines Mitbestimmungsrechts geltend machen, von der vorgegebenen Regel einer Ausschreibung sei im konkreten Fall zu Unrecht abgewichen worden, die Voraussetzungen für das ausnahmsweise Abweichen von der Regel lägen nicht vor (vgl. BVerwG B. v. 29.1.1996 - 6 P 38.93 - PersR 1996, 239, 241; BayVGH B. v. 2.3.2005 - 17 P 04.2591 - juris Rn. 24 ff.; VG Meiningen B. 16.10.1996 - 3 P 50015/95.Me - juris Rn. 22 ff.).
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